AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen von JS EDV, Jürgen Schneider

Stand: Juni 2023

In unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Kunde von JS EDV, Jürgen Schneider als „Auftraggeber“ bezeichnet. JS EDV, Jürgen Schneider wird nachfolgend als „JS EDV“ bezeichnet.

  1. Allgemeines, Geltungsbereich, Verhältnis zu den Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Kauf-, Werk- oder Dienstleistungsvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Festlegungen in Leistungsbeschreibungen, Angeboten oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen von JS EDV für einzelne Leistungen gehen diesen AGB vor.

  1. Angebote, Auftragsbestätigung

Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, unverbindlich und freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Auftraggeber 10 Kalendertage gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von JS EDV bestätigt wird oder JS EDV innerhalb dieser Frist mit der Lieferung/Leistung begonnen hat.

Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Lieferung/Leistung durch Vorlieferanten von JS EDV. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von JS EDV zu vertreten ist

Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Ware/Leistung unverzüglich informiert. Steht fest, dass die Leistung endgültig nicht geliefert werden kann, wird dem Auftraggeber die Gegenleistung (falls bereits erfolgt) unverzüglich zurückerstattet.

  1. Preise und Zahlungen

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die jeweiligen Preise gem. Angebot bzw. jeweils gültiger Preisliste von JS EDV.

Die Preise verstehen sich ab Werk. Liefer- und Transportkosten werden, falls nicht anders vereinbart, gesondert berechnet.

Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils, zum Lieferzeitpunkt gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zahlungen dürfen nur an JS EDV geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gemäß dem angegebenen Datum oder, wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge. Die Zahlungen gelten als geleistet, an dem JS EDV über den Betrag verfügen kann. Schecks und Wechsel werden nicht entgegengenommen. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Bei Neukunden erfolgt die erste Lieferung gegen Vorkasse oder Barzahlung.

Entgelte für Dienstleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes und nach Leistungserbringung – unabhängig vom Erfolg – zur Zahlung fällig.

Meldet der Kunde einen Fehler, ohne dass die Suche einen solchen Fehler ergibt, gelten die Fehlersuchzeiten als Arbeitszeiten und werden als solche vom Auftraggeber nach den zum Zeitpunkt der Tätigkeit gültigen Stundensätzen von JS EDV vergütet.

  1. Lieferung

Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von JS EDV ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware die Auslieferungslager von JS EDV verlassen hat oder JS EDV dem Auftraggeber die Liefer-/Leistungsbereitschaft mitgeteilt hat. Unvorhergesehene Umstände und Ereignisse wie zum Beispiel höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldet verspätete Materialanlieferung, Krieg, Aufruhr usw. verschieben den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits bestehenden Verzuges aufgetreten sind.

Überschreitet die JS EDV einen als verbindlich zugesagten Liefertermin und ist dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges binnen 14 Kalendertage vom Auftrag zurücktreten. In diesem Fall ist ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von JS EDV oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

Befindet sich der Auftraggeber in Annahmeverzug, ist JS EDV berechtigt, nach Ablauf einer von ihr zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. JS EDV kann stattdessen auch über die Ware anderweitig verfügen und den Auftraggeber in einer neuen angemessenen Frist neu beliefern.

Versendet JS EDV auf Wunsch des Auftraggebers den Vertragsgegenstand, erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Auftraggeber über.

  1. Eigentumsvorbehalt

Jede von JS EDV gelieferte Ware bleibt ihr Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

Besondere Bestimmungen für Wartungs- und Reparaturarbeiten

Führt JS EDV Wartungs- oder Reparaturarbeiten durch, erfolgen diese ausschließlich zu den jeweiligen für die einzelne Leistung geltenden Bedingungen und ergänzend zu den jeweils geltenden Bedingungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wartungs- und Reparaturtätigkeiten von JS EDV sind Dienstleistungen. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Fahrtkosten, Materialkosten und ähnliches werden entsprechend der jeweiligen gültigen Preislisten von JS EDV zusätzlich berechnet.

Verlangt der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag, wird JS EDV die Aufgabe untersuchen und einen Kostenvoranschlag unterbreiten. Die Kosten dieser Untersuchung sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Kosten der Prüfung werden nach Aufwand berechnet.

  1. Software

Ist Gegenstand des Vertrages die Überlassung von Software, gilt Folgendes:

Urheberrechte, Lizenzrechte Dritter Ist Gegenstand der Leistung der die Lieferung von fremder Software, ist der Auftraggeber verpflichtet, sich über die Lizenzbestimmungen des Herstellers zu informieren und diese zu beachten. Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Lizenzmaterial bereits leichte Abweichungen in der Nutzung vom bisherigen Vertragszweck eine neue Lizenzierung notwendig machen können. Der Auftraggeber darf daher auf keinen Fall ungeprüft das von JS EDV gelieferte Lizenzen zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken verwenden.

Dokumentationen werden in der Weise ausgeliefert, wie sie vom Hersteller zur Verfügung gestellt werden. Das kann auch eine Auslieferung in einer Fremdsprache bedeuten. Eine Dokumentation kann auch gänzlich fehlen oder lediglich elektronisch vorhanden sein oder nur in Form einer Online-Hilfe, in der nur einige und nicht alle Funktionalitäten erläutert sind. JS EDV ist nicht verpflichtet, Dokumentationen über Programme von Fremdherstellern in die deutsche Sprache zu übersetzen oder eigens zu erstellen.

Enthält der dem Auftraggeber überlassene Datenträger aus technischen Gründen Software, die von der dem Auftraggeber gewährten Softwarelizenz nicht umfasst ist, darf diese Software nur aufgrund einer gesonderten Lizenz genutzt werden, die vom Auftraggeber zu beschaffen ist. Die Software kann technische Mittel (Kopierschutz) zur Verhinderung der Nutzung nicht lizenzierter Software aufweisen.

JS EDV liefert die vertragsgegenständlichen Programme in der vom Hersteller bereitgestellten Weise, d.h. entweder durch Bereitstellen zum Download oder durch Übergabe des Programmdatenträgers. Wünscht der Auftraggeber die Installation durch JS EDV, ist dies eine Zusatzleistung, die durch Zusatzauftrag als Dienstleistung in Auftrag gegeben werden kann. Das gilt auch für die Einweisung in das Programm. Eine solche wird durch JS EDV gegen gesonderten Auftrag und gesonderte Vergütung nach Aufwand entsprechend dem jeweils gültigen Stundensatz gemäß den jeweils gültigen Preislisten von JS EDV zuzüglich Reisekosten und Spesen erbracht.

  1. Abnahme

Ist nach Art des Auftrages eine Abnahme notwendig, gilt Folgendes:

Die Abnahme der im Auftrag genannten Leistungen durch den Auftraggeber erfolgt am Ort der Leistungserbringung, sofern nichts anderes vereinbart ist. JS EDV wird dem Auftraggeber nach seiner Wahl telefonisch, per E-Mail oder schriftlich Meldung davonmachen, dass die beauftragte Leistung abnahmebereit ist. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von einer Woche nach Eingang der Meldung bzw. Zugang der Rechnung JS EDV den Auftragsgegenstand abnimmt.

  1. Gewährleistung

JS EDV leistet Gewähr wie folgt:

Für neu hergestellte Waren gelten die gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung, für gebrauchte Gegenstände ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Auftraggeber.

Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Empfang der Ware schriftlich bei JS EDV anzeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Stellt der Kunde später Mängel fest, hat er diese innerhalb von 14 Tagen zu melden, anderenfalls er mit der Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen ist.

Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist JS EDV eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.

  1. Mitwirkungspflicht

Der Auftraggeber hat eine Mitwirkungspflicht. Diese wird verletzt bei z. B. durch unzureichende Fehlermeldungen, Organisationsfehler oder unzureichende Datensicherung. JS EDV haftet für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Auftraggeber die üblichen und angemessenen Vorkehrungen zur Datensicherung getroffen und dabei sichergestellt hat, dass die Daten und Programme, die in maschinenlesbarer Form vorliegen, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, vor jeder Tätigkeit von JS EDV eine Datensicherung durchzuführen und das erfolgreiche Gelingen dieser Datensicherung und deren Rücksicherungsmöglichkeit zu überprüfen. Hat der Auftraggeber dies nicht getan, ist er verpflichtet, JS EDV dies vor Beginn etwaiger Arbeiten mitzuteilen. Bei einer fehlenden Datensicherung kann JS EDV beauftragt werden, eine Datensicherung durchzuführen. Dies stellt eine Dienstleistung dar und wird nach Aufwand berechnet.

  1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz der Firma JS EDV, Jürgen Schneider

  1. Änderungen

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine wirksame von den Parteien vereinbart werden, die dem wirtschaftlichen Zweck und Sinn der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für das Ergänzen unbeabsichtigter Lücken.